Beim Einsatz multimedialer Anwendungen in der Hochschullehre gibt es im Verlauf der Lehrveranstaltung eine Vielzahl von Schnittstellen zu rechtlich relevanten Aspekten, die es zu beachten gilt. So beispielsweise bei:
der Vorbereitung und Erstellung der Lehrmaterialien – Hier greift das Urheberrecht, denn nahezu jedes E-Learning-Angebot bindet urheberrechtlich geschützte Inhalte ein. Für die rechtssichere Verwendung dieser Materialen, müssen schutzrechtliche Bestimmungen bekannt und identifizierbar sein, um entscheiden zu können welche Inhalte, unter welchen Umständen, wie verwendet werden dürfen.
der Bereitstellung der Lehrmaterialien – Rufen die Studierenden die Inhalte über eine entsprechende Plattform (z.B. OPAL) ab, gilt es, Datenschutzrichtlinien zu beachten. Gesetzliche Bestimmungen regeln den Umgang und den Schutz von Daten, zeigen aber auch Ausnahmeregelungen auf, wie zum Beispiel die Einwilligung der Betroffenen zur Nutzung ihrer Daten.
dem Abschluss eines Moduls – Soll die Prüfungsleistung in Form eines E-Assessments durchgeführt werden gibt es zahlreiche Einschränkungen durch das Prüfungsrecht. Zusätzlich müssen die Vorgaben der Prüfungsordnung zur Zulässigkeit elektronisch gestützter Prüfungsformate beachtet werden.
Die Teilnehmenden
Das Selbstlernmodul richtet sich an Lehrende und Hochschulangehörige der TU Dresden sowie anderer Hochschulen und Universitäten, die Elemente des E-Learning in ihrer Lehre einsetzen, sowie an Hochschulmitarbeitende, die sich mit dem Thema E-Learning im Hinblick auf Urheberrecht und Datenschutz befassen.
Die Bearbeitung des Kurses und der darin enthaltenen Inhalte erfolgt individuell und zeitunabhängig.
Nachdem Sie alle Inhalte bearbeitet haben, besteht die Möglichkeit, Ihre Fragen zu den einzelnen Themen in einem Webniar mit unserem Referenten Prof. Dr. Michael Beurskens zu beantworten und zu diskutieren.
Der Termin für das nächste Webinar steht noch nicht fest.